Steuern in San Marino

San Marino ist ein kleiner, unabhängiger Staat im Nordosten des Apennins. Der Zuständigkeitsbereich beträgt nur 60 qm. km. Mit einer Bevölkerung von 31 Menschen.

San Marino ist eine Enklave und wird von Italien umgeben, die Hauptstadt ist San Marino. Diese enge Verbindung zur italienischen Kultur und Wirtschaft hinterlässt Spuren im Steuer- und Bankensektor.

Die Regierung von San Marino unternimmt große Anstrengungen, um ausländische Investoren und Geschäftsleute auf ihr Territorium zu locken. Dafür hat das Land günstige Voraussetzungen geschaffen, die eine schnelle und einfache Registrierung eines Unternehmens ermöglichen. Es gibt mehrere Schlüsselsektoren in der Wirtschaft einer Jurisdiktion:

  • industriell;
  • finanzielle;
  • Tourist;
  • landwirtschaftlich;
  • IT-Technologien.

Dieses kleine, moderne Land verfügt über einen stabilen Banken-, Finanz- und Wirtschaftssektor sowie erschwingliche Steuersätze. Besonderes Interesse zeigen sie an Unternehmen, die sich im Innovationsbereich entwickeln.

Dass ein Unternehmen in San Marino eröffnen Kontaktieren Sie in kurzer Zeit die Profis der Firma E-COMMERCE BROKER. Wir haben Erfahrung in der Zusammenarbeit mit verschiedenen europäischen Jurisdiktionen und kennen uns daher mit allen Feinheiten der Organisation von Geschäftsprozessen aus. Mit unserer Hilfe wird Ihr Unternehmen erfolgreich durchstarten.

Merkmale des Steuersystems von San Marino

Ausländische Unternehmen, die wollen ein Gewerbe in San Marino anmelden, kann eine der beiden gängigsten Formen der Zuständigkeit wählen:

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (analog LLC).
  2. Aktiengesellschaft.

Steuersystem von San Marino zeichnet sich durch seine Einfachheit aus, und die Steuersätze hier zählen zu den niedrigsten in Europa. Das Wichtigste Steuern in San Marino sind:

  • Einkommensteuer - alle ansässigen und nicht ansässigen Unternehmen unterliegen ihr. Der Regelsatz beträgt 17 %. In einigen Fällen wird ein Vorzugsprozentsatz von 8,5 % angewendet - für Unternehmen, die ihre Tätigkeit gerade aufgenommen haben und die Dauer der Nachfrist 5 Jahre beträgt;
  • Mehrwertsteuer - Im Steuersystem der Gerichtsbarkeit gibt es keine Mehrwertsteuer. Aber für alle importierten Waren beträgt der Satz 17%, für Lebensmittel - 2%, für Fleischprodukte - 6%;
  • Quellensteuer – für nicht ansässige Unternehmen, die von der Geschäftstätigkeit in San Marino profitieren, beträgt die Dividendensteuer 0 %. Lizenzgebühren werden mit 20% besteuert, Zinsen mit 4-13%, je nach Zahlungsart.

Professionelle Dienstleistungen der Firma E-COMMERCE BROKER

Das Unternehmen "E-COMMERCE BROKER" ist seit 10 Jahren erfolgreich auf dem europäischen Territorium tätig und hilft Anfängern und erfahrenen Geschäftsleuten, ihre Gewerbegebiete zu eröffnen, um ein stabiles Einkommen zu erzielen.

Unsere Finanzprogramme tragen zu einer effektiven Geschäftsentwicklung bei, unabhängig von ihrer Ausrichtung. Wenn Sie sich an das Unternehmen E-COMMERCE BROKER wenden, erhalten Sie garantiert qualifizierte Unterstützung von Fachleuten, die in den folgenden Bereichen tätig sind:

  • Eintragung eines Unternehmens in Europa;
  • Eröffnung eines Bankkontos bei einer europäischen Bank;
  • Einholung von Genehmigungen und Lizenzen für die Geschäftstätigkeit;
  • steuerliche und buchhalterische Unterstützung;
  • Beratungen zu allen für Sie interessanten Fragen.

Unser Unternehmen passt die Arbeit vollständig an Ihre spezifischen Anforderungen an, sodass Sie in kurzer Zeit ein hohes Ergebnis erzielen.

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